Das Jedermannsrecht

Dank des Jedermannsrechts können Sie sich fast überall frei in der Natur bewegen, solange Sie nicht stören und nichts zerstören. Die wunderschöne schwedische Natur steht uns allen offen. Wir können die Düfte, den Vogelgesang, die blühenden Wiesen und die stille Ruhe des Waldes genießen. Aber wir müssen behutsam mit der Natur umgehen und Rücksicht auf andere Menschen und Tiere nehmen.

Die Privatsphäre

Spazierengehen, Joggen, Reiten und Skifahren auf fremdem Grund ist erlaubt – sofern du keine Feldfrüchte, Waldpflanzungen oder Ähnliches beschädigst. Du darfst jedoch nicht ohne Erlaubnis ein Privatgrundstück betreten oder dich dort aufhalten; dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar. Das Grundstück, das nicht immer eingezäunt ist, ist der Bereich unmittelbar um das Wohnhaus herum. Dort haben die Bewohner das Recht, in Ruhe gelassen zu werden – die „Privatsphärezone“. Ist das Haus vor Blicken geschützt, darfst du relativ nah vorbeigehen, aber möglichst nicht näher als 10 Meter.

Camping

Ein Zelt für ein oder mehrere Tage aufzuschlagen ist auf Grundstücken erlaubt, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden und weit entfernt von Wohnhäusern liegen. Je näher an bewohnten Häusern Sie zelten möchten und je größer die Gefahr ist, dass Sie jemanden stören könnten, desto wichtiger ist es, den Grundstückseigentümer um Erlaubnis zu bitten. Wie lange Sie zelten dürfen, hängt von den Umständen ab. Direkt vor einem Grundstück ist es höchst unangebracht, auch nur eine Nacht ohne Erlaubnis zu zelten. Für Wohnwagen gelten teilweise andere Regeln.

Fahren in Wald und Feld

Es ist verboten, mit Autos, Motorrädern, Mopeds und anderen Kraftfahrzeugen im Gelände oder auf Straßen zu fahren, die für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Solche Straßen können mit dem Schild „Verbot für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ oder „Privatstraße“ gekennzeichnet sein.

Sie können direkt am Straßenrand parken. Achten Sie darauf, Auto und Wohnwagen so abzustellen, dass sie niemanden behindern oder eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Wenn Sie über fremdes Land reiten, müssen Sie sehr vorsichtig sein. Die Gefahr von Bodenschäden ist groß. Reiten Sie nicht auf markierten Jogging- und Wanderwegen oder an anderen Orten, an denen Sie stören könnten. Das Gleiche gilt für das Radfahren.

Sie dürfen eingezäunte Bereiche passieren, solange Sie die Zäune nicht beschädigen. Tore müssen Sie ordnungsgemäß schließen, damit das Vieh nicht entlaufen kann. Selbstverständlich dürfen Sie nicht über Zäune auf Grundstücke klettern.

Feuer machen

Das Entzünden von Feuer ist nur erlaubt, wenn keinerlei Brandgefahr besteht. Bei Trockenheit kann ein generelles Feuerverbot gelten. Löschen Sie das Feuer gründlich, bevor Sie den Ort verlassen. Sie können zu Schadenersatz verurteilt werden, wenn sich das Feuer ausbreitet.

Machen Sie niemals direkt auf Felsplatten Feuer. Diese splittern und hinterlassen hässliche Narben in der Natur. INFORMATION im Seensystem Dalsland Nordmarken

Baden und Bootfahren

Sie dürfen überall baden, Ihr Boot für ein oder mehrere Tage anlegen und an Land gehen, außer auf Privatgrundstücken oder dort, wo eine Behörde den Zutritt ausdrücklich verboten hat, z. B. zum Schutz der Vogelwelt. Wie lange Sie bleiben dürfen, hängt von der Situation ab. Hier gelten die gleichen Regeln wie für das Zelten.

Rudern, Segeln, Paddeln oder das Fahren mit Motorbooten auf fremden Gewässern ist erlaubt. Beachten Sie, dass es besondere Verbote geben kann, z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zugangsverbote oder Verbote für Wasserski. Die Pflicht zur Rücksichtnahme ist für Sie als Bootsfahrer besonders groß.

Nimm deinen Müll mit

Wenn du im Wald oder auf dem Land gezeltet oder gepicknickt hast, musst du hinter dir aufräumen. Stelle Müllsäcke niemals neben einen vollen Papierkorb oder Müllsack. Wildtiere reißen diese auf und ziehen den Müll heraus. Glas, Dosen und Kronkorken können sowohl Menschen als auch Tiere verletzen, Plastiktüten können großes Leid verursachen, wenn Tiere sie verschlucken. Weitere Informationen findest du unter „Müll und Müllcontainer

Blumen und Beeren pflücken

Du darfst keine Zweige, Äste, Rinde, Blätter, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen entnehmen. Dies gilt als Sachbeschädigung oder Diebstahl. Selbstverständlich darfst du keine lebenden Bäume und Sträucher fällen. Sie dürfen wilde Beeren und Blumen, Pilze, heruntergefallene Äste und trockenes Reisig vom Boden pflücken. Manche Blumen sind so selten, dass die Gefahr besteht, dass sie aussterben. Solche Blumen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei der Bezirksverwaltung, welche Pflanzen an dem Ort, an dem Sie sich befinden, unter Naturschutz stehen.

Halten Sie den Hund an der Leine

Der Hund darf Sie in die Natur begleiten, aber im Zeitraum vom 1. März bis zum 20. August darf er nicht frei im Wald und auf Feldern herumlaufen. Auch zu anderen Zeiten im Jahr müssen Sie Ihren Hund so beaufsichtigen, dass er keinen Schaden anrichten kann.

DANOs Informationsblatt

Was erlaubt ist. https://visitsweden.de/das-jedermannsrecht/